Aktuelles

 

Gendiagnostikgesetz in Kraft getreten

01.02.2010+ Das "Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG)" <Text> vom 31. Juli 2009 ist mit seinen wesentlichen Inhalten zum 1. Februar 2010 in Kraft getreten. Damit sind auch eine Reihe von Vorgaben für die Abstammungsbegutachtung neu geregelt. So ist die Einwilligung und Aufklärung aller Beteiligten über Zweck, Art, Umfang und Aussagekraft des Abstammungsgutachtens vorgeschrieben. Eine Durchführung sog. "heimlicher" Gutachten an unerlaubt erlangtem Probenmaterial (wie z.B. ein entwendeter Babyschnuller) ist damit verboten und wird als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro für den Auftraggeber und von bis zu 50.000 Euro für das Labor geahndet. Weiterhin dürfen Abstammungsgutachten nur durch Fachleute durchgeführt werden, wobei nach §23 Abs. 2 GenDG die Qualifikation "der auf dem Gebiet der Abstammungsbegutachtung erfahrenen ärztlichen und nichtärztlichen Sachverständigen" durch die unabhängige Gendiagnostik-Kommission beim Robert-Koch-Institut in Berlin <Kommission auf www.rki.de> festgelegt werden soll. Der Präsident der DGAB, Prof. Schneider, wurde in diese Kommission berufen und wird sich dafür einsetzen, dass klare Vorgaben für die Qualifikation der Sachverständigen erarbeitet werden, die ausschließlich auf nachvollziehbaren fachlichen und wissenschaftlichen Kriterien beruhen. Als weiteres zentrales Element der Qualitätssicherung wird vom GenDG vorgeschrieben, dass alle Einrichtungen und Institute, die Abstammungsgutachten anbieten, bis zum 01.0.2011 eine Akkreditierung durch eine anerkannte Stelle (Deutsche Akkreditierungsstelle – DakkS <www.dakks.de>) nachweisen müssen.

Fachabstammungsgutachter DGAB

03.12.2012+ Bereits 2011 hat die DGAB eine Fortbildungsordnung zum Erwerb des Titels Fachabstammungsgutachterin DGAB bzw. Fachabstammungsgutachter DGAB erlassen. Zur Durchführung der Prüfungen im Rahmen der Fortbildung hat sich nun die Kommission zur Feststellung der Qualifikation von Abstammungsgutachtern (KFQA) neu konstituiert. Die KFQA hat Einzelheiten zum Prüfverfahren einschließlich der notwendigen Dokumente zum Download auf ihrer Internetseite veröffentlicht und nimmt ab sofort Prüfanträge entgegen. 

Die DGAB empfiehlt ausdrücklich den Erwerb des Fachtitels als objektiven Nachweis der Qualifikation von Sachverständigen. Es gibt z. Zt. keinen vergleichbaren Titel, der die spezielle Kompetenz in der Abstammungsbegutachtung belegen würde.

Klare Vorgaben für die Probenentnahme bei Vaterschaftstests

16.09.2010+ Mit Inkrafttreten des GenDG hat auch die Gendiagnostik-Kommission (GEKO) ihre Arbeit aufgenommen. Die Aufgabe der GEKO ist u. a. die Herausgabe von Richtlinien und Qualitätsstandards für die Abstammungsbegutachtung. Während die seit 2002 gültigen amtlichen Richtlinien von Bundesärztekammer und Robert Koch-Institut zunächst weiter Gültigkeit haben, gibt die GEKO ergänzend Mitteilungen zu wichtigen Themen heraus. Es ist zu erwarten, dass diese Inhalte bei zukünftigen Richtlinien berücksichtigt werden. Konkret hat sich die GEKO am 10.09.2010 zu der Frage geäußert, ob Proben für die Abstammungsbegutachtung durch die Beteiligten selbst entnommen werden können <Text> und stellt hierzu fest: „Die objektive Feststellung der Identität der Personen und Proben stellt einen unverzichtbaren Bestandteil einer sachgerechten Abstammungsuntersuchung dar.“ Damit kommt nur eine Entnahme durch Sachverständige oder beauftragte Ärzte in Frage. Die DGAB begrüßt diese Regelung ausdrücklich <Pressemitteilung>, da sie die Zuverlässigkeit der Begutachtung und den Schutz der Persönlichkeitsrechte deutlich verbessert.

Akkreditierungspflicht seit Februar 2011

21.02.2011+ Nach den Bestimmungen des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) müssen alle Labore, die genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung durchführen, seit dem 1. Februar 2011 durch eine hierfür anerkannte Stelle akkreditiert sein (§5 Abs 1 GenDG). Im Rahmen einer Akkreditierung wird ein Anbieter einer externen Überprüfung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DakkS; <www.dakks.de>) unterzogen, die sowohl eine Kontrolle aller Unterlagen des Qualitätshandbuches als auch eine Inspektion des Labores und aller Arbeitschritte vor Ort umfasst. Damit weist der Anbieter nach, dass die überprüften Produkte, Verfahren, Dienstleistungen oder Systeme den Vorgaben entsprechender Normen, Richtlinien und Gesetze genügen, hier der DIN EN ISO/IEC 17025. Die DGAB sieht hierin einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Qualität in der Abstammungsbegutachtung.

Weitere Informationen erhalten Sie in der <Pressemitteilung> der DGAB vom 10.02.2011 und auf der Internentpräsenz der Gendiagnostik-Kommission <www.rki.de>

Außer-Kraft-Setzung der amtlichen Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten durch die Bundesärztekammer

15.12.2011+ Der Vorstand der  Deutschen Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung sieht trotz der durch den Vorstand der Bundesärztekammer am 20./21.10.2011 beschlossenen Außer-Kraft-Setzung der Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten (Dtsch Arztebl 2002; 99[10]: A 665–7) keine Veranlassung, von den in dieser Richtlinie sowie in der DGAB-Leitlinie von 2008 <Text> formulierten wissenschaftlich begründeten Standards für die genetischen Analysen zur Klärung der Abstammung abzuweichen, sofern sie im Einklang mit den Bestimmungen des GenDG stehen (Änderungen im Verfahren ergeben sich vor allem aus den Vorgaben zur Verwendung und Vernichtung von Proben [§13 GenDG] sowie den bereits in einer GEKO-Richtlinie formulierten Anforderungen zu den Inhalten der Aufklärung bei genetischen Untersuchungen zur Klärung der Abstammung vom 01.07.2011). Diese Regelung hat bis zur rechtsverbindlichen Veröffentlichung von noch zu erlassenden Richtlinien der GEKO gemäß §23 Abs. 2b und 4 GenDG Bestand.

Weitere Informationen erhalten Sie in der <Erklärung> (PDF) der DGAB vom 15.12.2011

Neue Richtlinie der GEKO in Kraft getreten

01.08.2012+ Durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Robert Koch Institutes <rki.de> ist die Richtlinie zur Qualitätssicherung und Qualifikation in der Abstammungsbegutachtung am 26.07.2012 in Kraft getreten. Sie löst die „Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten“ aus dem Jahr 2002 ab, die im Oktober vergangenen Jahres überraschend außer Kraft gesetzt wurden.

Die DGAB hat an der Erarbeitung dieser Richtlinie auf vielfältige Weise mitgewirkt. Der Vorstand begrüßt den nun vorgelegten Text ausdrücklich. Wir verbinden hiermit die Hoffnung, dass neben der Sicherung der Qualität in der Abstammungsbegutachtung auch das Gendiagnostik-Gesetz nunmehr die beabsichtigte Regelungswirkung entfalten kann.

Den Text der Richtlinie finden Sie <hier>.

Neue Akkreditierungsregeln der DAkkS

22.01.2014+ Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat aktuelle Gremienbeschlüsse zur Abstammungsbegutachtung veröffentlicht. Hierbei wird geregelt, dass der Fachtitel der DGAB „Fachabstammungsgutachter/in DGAB“ als Nachweis der Qualifikation anerkannt wird.

Weitere Beschlüsse hinsichtlich der Modalitäten der Probennahme und der Einbeziehung der Kindesmutter in die Untersuchungen wurden gefasst, sind jedoch bis zur endgültigen Abstimmung im Gremium nicht in Kraft.

Diese Beschlüsse gehen auf eine von der DGAB im Sommer 2013 eingerichtete Fachkommission zurück. Einzelheiten finden Sie auf <dakks.de>.